Im Rahmen des Inflationssenkungsgesetzes könnte eine Steuergutschrift, die bislang für eine begrenzte Anzahl sauberer Energietechnologien galt, bald auf die Kernenergie ausgeweitet werden.
Die vorgeschlagenen Leitlinien würden einen Übergang vom „Production Tax Credit“ zum „Clean Electricity Production Credit“ einleiten.

Im Rahmen des Inflationssenkungsgesetzes könnte eine Steuergutschrift, die bislang für eine begrenzte Anzahl sauberer Energietechnologien galt, bald auf die Kernenergie ausgeweitet werden.
Am Mittwoch veröffentlichten das Finanzministerium und die Steuerbehörde den Vorschlag für neue Richtlinien zur Steuerpolitik, die eine Reihe neuer Stromerzeugungsprojekte umfassen sollen, die als CO2-neutral gelten.
„Diese neuen Gutschriften für sauberen Strom sind eine der bedeutendsten Reformen des Gesetzes. Sie bieten erstmals Anreize für Anlagen zur Nutzung sauberer Energie, die Netto-Null-Treibhausgasemissionen erreichen“, erklärte das Finanzministerium in einer Erklärung. „Diese Gutschriften ermöglichen die Entwicklung neuer Technologien zur Null-Treibhausgasemission im Laufe der Zeit und bieten gleichzeitig Investoren und Entwicklern von Projekten zur Nutzung sauberer Energie langfristige Klarheit und Sicherheit.“
Bisher wurde das sogenannte “Produktionssteuergutschrift„hätte für Wind, Biomasse in geschlossenen Kreislaufsystemen, Biomasse in offenen Kreislaufsystemen, Geothermie, Solarenergie, kleine Bewässerungsanlagen, Siedlungsabfälle, qualifizierte Wasserkraftproduktion sowie Meeres- und hydrokinetische erneuerbare Energie gegolten.
Die aktualisierten Leitlinien „Clean Electricity Production Credit“ und „Clean Electricity Investment Credit“ würden auch für Kernspaltung und -fusion, Geothermie und bestimmte Arten der Abfallenergierückgewinnung gelten.
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