Der Oberste Gerichtshof wird nicht über einen Fall entscheiden, der unsere Einstellung zum Ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung, wie er auf das Internet anwendbar ist, grundlegend verändern könnte. Doch seine Unentschlossenheit führte zu eins Entscheidung: Soziale Medien sind zumindest in einem Teil durch den Schutz des ersten Zusatzes geschützt, so das Gericht.
