„Das Endergebnis hier ist nicht unähnlich der Schlussfolgerung des Microsoft-Gerichts hinsichtlich des Browsermarkts“, schrieb Mehta in seinem Urteil. „Genauso wie die Vereinbarungen in diesem Fall dabei halfen, die Nutzung von Navigator [dem Internet-Browser seines Konkurrenten Netscape] unter dem kritischen Niveau zu halten, das notwendig ist, damit Navigator oder ein anderer Konkurrent eine echte Bedrohung für Microsofts Monopol darstellen kann, haben Googles Vertriebsvereinbarungen das Abfragevolumen seiner Konkurrenten beschränkt und Google so gegen jede echte Wettbewerbsbedrohung immunisiert.“